Nach langen Beratungen und Sitzungen ist die Unternehmergesellschaft (UG) am 1. November 2008 gemeinsam mit dem reformierten GmbH-Recht eine rechtmäßige und nutzbare Rechtsform in Deutschland. Noch sind keine Zahlen nach der kurzen Zeit seit der Einführung der Unternehmergesellschaft verfügbar, jedoch wird erwartet, dass die Mini GmbH sehr beliebt sein wird bei Gründern.
Unternehmensgründer werden besonders den Vorteil der Unternehmergesellschaft (UG) gegenüber der GmbH zu schätzen wissen, dass man schon mit einem Stammkapital von 1 Euro ein Unternehmen mit dieser Gesellschaftsform ins Leben rufen kann. Somit wird das Haftungsrisiko mit geringem Startkapital minimiert, weil die Mini-GmbH eine Haftungsbeschränkung des privaten Vermögens der Gründer beinhaltet. Gründungen aus dem Sektor Dienstleistungen werden diesen Vorteil gerne nutzen, da nicht die hohen Kosten für eine GmbH aufgebracht werden müssen, aber dennoch ähnlich vorteilhafte Konditionen erreicht werden können. Dennoch sollte man die steuerrechtlichen Konsequenzen vor der Unternehmergesellschaft (UG) Gründung kennen und sich hierzu beraten lassen. Schließlich benötigt man zwar als Gründer nur einen Euro Stammkapital, doch das Stammkapital muss ohne zeitliche Begrenzung auf 25 000 Euro ausgebaut werden. Hierfür müssen Rückstellungen aus den jährlichen Gewinnen getätigt werden, die in das Stammkapital einfließen. Aus Kreisen von Unternehmensberatern wurde verlautet, dass sich viele zur Mini GmbH informieren und ernsthaft die neuen Möglichkeiten für Existenzgründer nutzen möchten.